Zum Schutz unserer BesucherInnen und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen vor einer weiteren Ausbreitung des COVID-19-Virus verpflichtet sich der Neue Ravensburger Kunstverein e.V., die folgenden Hygieneregeln und Infektionsschutzgrundsätze einzuhalten.
Besucherinformationen
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb vom zugewiesenen Sitzplatz ist während Ihres Besuchs erforderlich.
- Ein Mindestabstand zur nächsten Person von 1,5 Metern muss eingehalten werden.
- Die maximale Teilnehmerzahl für Veranstaltungen liegt zwischen 27 (Lesungen, Vorträge und Konzert) und 36 (Vinylsalon und Vernissage).
- Gemäß der Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 23.06.2020 ist die Aufnahme Ihrer Kontaktdaten für den Besuch von Kunst- und Kultureinrichtungen und seiner Veranstaltungen notwendig. Ihre Daten werden nach vier Wochen gelöscht.
Zutrittsbeschränkungen
Der Zutritt zum Veranstaltungsraum ist Personen untersagt,
- die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen,
- die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer/m Corona-Infizierten hatten
- oder die letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet waren und keinen negativen Corona-Test vorlegen können oder
- die sich weigern, die gemäß Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 23.06.2020 erforderlichen Kontaktdaten anzugeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!
Hygienekonzept des Neuen Ravensburger Kunstvereins e.V. (NRVK):